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Bestimmungen
für Gruppenermässigungen
Unter
organisierten Gruppen versteht man, dass der Gruppenleiter
sich an der Verkaufsstelle mit einer Namensliste auf Briefpapier
der Organisation vorstellt und den Kauf sowie die Bezahlung
aller Skipässe vornimmt. Auf der Namensliste müssen
die Teilnehmer getrennt nach deren Geschlecht (Männer,
Frauen, Kinder geboren nach 26.11.2003, Jugendliche geboren
nach 26.11.1995 und Senioren geboren vor 26.11.1946 und
Skipassdauer angeführt werden. Für Kinder, Jugendliche
ültigen Personalausweise vorzulegen.
Den organisierten Gruppen, welche die vorab beschriebenen Voraussetzungen
erfüllen und eine Anzahl von mindestens 20 Personen anführen
können, gewährt man beim Kauf von Tages- und Mehrtageskarten
eine Ermäßigung von 5% oder eine
Freikarte je 20 gekaufter Skipässe des gleichen Typs. Kinder,
Jugendliche und Senioren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Gruppenermäßigung ist nicht mit anderen Sonderangeboten
oder Ermäßigungen kumulierbar.
Gruppen von Schülern und Studenten mit einer
Teilnehmerzahl von mindestens 20 Personen, welche nicht bereits
die Ermäßigungen
für Junioren (geboren nach 26.11.1995) in Anspruch nehmen,
wird eine Ermäßigung von 10% auf den vollen Preis des
Skigebietes Kronplatz gewährt. Die Namenslisten müssen
in diesem Fall auf Briefpapier der Schule abgefasst werden und
mit Stempel und Unterschrift versehen werden.
Bei
Gruppen von mindestens 20 Personen welche durch offizielle
Skiclubs organisiert werden, können wir auf die Skipässe
Kronplatz eine Ermäßigung von 10% gewähren,
falls die Daten der Teilnehmer über Internet eingegeben
werden, kann zusätzlich ein Gratispass je 40 Personen gewährt
werden..
Die Bezahlung der Skipässe kann mittels Bargeld, mittels
Kreditkarten (CartaSi, Visa, Master, Eurocard, Diners, AmEx)
oder mittels Überweisungen
vorab, durchgeführt werden. Die Bankspesen gehen im letzten
Fall zu Lasten des Kunden. Die Überweisung muss vor dem
Ausstellen der Karten auf das angegebene Konto eingegangen sein.
Außer
den gesicherten Reiseschecks werden keine Schecks angenommen.
Jene Organisationen, welche hingegen
am Ende der Wintersaison ihre
Provision aufgrund des Gesamtumsatzes
in Rechnung stellen wollen - immer aufgrund von schriftlichen
Abmachungen mit der Direktion des "Skirama Kronplatz" oder "Dolomiti
Superski", haben kein Anrecht auf weitere Ermäßigungen
oder Freikarten. Zur gegenseitigen Kontrolle muss sich die Organisation
eine Aufstellung der gekauften Fahrkarten von der Verkaufsstelle,
versehen mit Stempel und Unterschrift, ausstellen lassen. Am Ende
der Wintersaison müssen diese Bestätigungen, zusammen
mit der Provisionsrechnung, innerhalb 30. April 2008, der Direktion
des Skirama Kronplatz oder Dolomiti Superski übermittelt werden. |