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Organisationsmodell

Organisationsmodell und Verhaltens-KODEX
DER SEILBAHNEN ST. VIGIL IN ENNEBERG AG.



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Organisationsmodell Seilbahnen St. Vigil in Enneberg AG


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Organisationsmodell

Art. 1 – Allgemeiner Teil

Gemäß den Vorschriften des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2001, womit die strafrechtliche Verantwortung der Geschäftsführung von Gesellschaften eingeführt wurde, können in Italien registrierte Gesellschaften in Zusammenhang mit den von ihren Verwaltern und Angestellten begangenen oder versuchten Straftaten, im Interesse oder zum Vorteil der Gesellschaft selbst, strafrechtlich belangt und in der Folge mit Geldbußen sanktioniert werden. Die Gesellschaften können deshalb Organisationsmodelle einsetzen, die geeignet sind solchen Straftaten vorzubeugen. Im Lichte der genannten Bestimmung hat der Verwaltungsrat der Seilbahnen St. Vigil in Enneberg AG (in der Folge auch "Gesellschaft" genannt) das gegenständliche Organisationsmodell (in der Folge auch "O.M." genannt) genehmigt, das wie folgt zusammengesetzt ist:

A - Verhaltenskodex (in der Folge auch "Kodex" genannt): dieser Kodex enthält die Verhaltensgrundsätze, sowie Grundsätze betreffend die Unternehmensmoral, welche für den guten Namen der Gesellschaft, für deren Arbeitsweise, für die interne Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organen, für die Beziehungen mit und unter Aktionären, für die Beziehungen mit den Kunden und Lieferanten, und im Allgemeinen mit der öffentlichen Verwaltung, von primärer Bedeutung sind.

B - Durchführungsprotokolle, die folgendermaßen zusammengesetzt sind:
1 - Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung;
2 - Beziehungen zu den Kreditanstalten;
3 - Beziehungen zu den Arbeitnehmern;
4 - Schutz und Sicherheit der Arbeiternehmer;
5 - Beziehungen zu den Lieferanten;
6 - Beziehungen zu Dritte;
7 – Finanzierungen seitens der öffentlichen Verwaltung;
8 - Führung der Verwaltungstätigkeit;
9 - Führung der Buchhaltung;
10 - Durchführung von Zahlungen;
11 - Verwaltung der Bargeldkassa;
12 – Überwachungsorgan im Sinne des GVD 231/2001;
13 - Maßnahmen zum Schutz der Netzwerksicherheit und Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes;
Das primäre Interesse der Gesellschaft besteht darin, den Inhalt des gegenständlichen Kodex mittels den geeignetsten Modalitäten zu veröffentlichen zum Zwecke einer transparenten und korrekten Eingliederung der Gesellschaft im wirtschaftlichen Umfeld, in dem sie sich derzeit befindet und tätig ist, und in Zukunft tätig sein wird. Die Grundsätze der Ethik und Moral, deren Formalisierung und Veröffentlichung der Verwaltungsrat als notwendig erachtet hat, müssen ein primäres Grundelement bilden, das einerseits auf Loyalitäts- Transparenz- und Korrektheitsprinzipien, sowie andererseits auf die Vorschriftsmäßigkeit fußt, so dass jeder, der direkt oder indirekt mit der Gesellschaft Kontakt aufnimmt, über die der Gesellschaft zu Grunde liegenden Prinzipien informiert ist. Daraus folgt, dass sich die Adressaten und Nutznießer dieses Modells, und somit in primis der Verwaltungsrat, der Überwachungsrat gemäß Art. 2477 des ZGB (in der Folge auch Überwachungsrat genannt), das Überwachungsorgan im Sinne des GVD 231/2001 (in Folge auch Überwachungsorgan genannt), sämtliche Mitarbeiter und Arbeitnehmer, sowie alle anderen, die in jeglicher Form an der Gesellschaft beteiligt sind, zur gewissenhaften Befolgung, Anwendung und Weiterverbreitung der nachfolgend angeführten Prinzipien verpflichten müssen.
Die gegenwärtige und zukünftige Verpflichtung der Gesellschaft besteht darin, das O.M. in Hinsicht auf gesetzliche Neuerungen, Erfahrungen und das für ein gutes Funktionieren der Gesellschaft und die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz Notwendige, anzupassen und zu ergänzen.
Die Gesellschaft wird dafür Sorge tragen, dass sämtliche in den Prämissen angeführten Personen über das gegenständliche O.M. mittels den geeignetsten Modalitäten in Kenntnis gesetzt und dessen Inhalt veröffentlicht und verbreitet wird.
Die im gegenständlichen O.M, bzw. Verhaltenskodex angeführten Prinzipien gelten als Ergänzung zu den Vorschriften gemäß Strafgesetzbuch in primis, Zivilgesetzbuch und allen weiteren Rechtsvorschriften, welche das gute und korrekte Unternehmensverhalten regeln.
Grundsätzlich sind der Präsident des Verwaltungsrates, der Verwaltungsrat und der Überwachungsrat für die Weiterverbreitung, Anwendung und Überwachung des O.M. zuständig.
Die Gesellschaft wird jedes Jahr eigene Fonds zur Verfügung stellen, womit jegliche mit der konkreten und effektiven Umsetzung des O.M zusammenhängenden Ausgaben, sowie die Kosten des Überwachungsrates und des Sicherheitsbeauftragten gedeckt werden. Dies  zwecks Gewährleistung der finanziellen Unabhängigkeit und der Effektivität der Arbeitsleistung der genannten Organe.
Art. 2 - Beschreibung der gesellschaftlichen Tätigkeit
Die Gesellschaft ist die Hauptgesellschaft, welche die Führung der Aufstiegsanlagen in der Gemeinde Enneberg zum Gegenstand hat und zusammen mit anderen Gesellschaften mit Sitz in St. Vigil, Bruneck und Olang Mitglied des "Konsortium der Aufstiegsanlagen Skirama Kronplatz" ist. Der Kronplatz gehört seinerseits zum Ski-Karussell "Dolomiti Superski", das derzeit größte Ski-Karussell der Welt. Die Gesellschaft ist Eigentümerin von neun Aufstiegsanlagen samt den entsprechenden Skipisten und ist weiters für die Beschneiung und Instandhaltung derselben in den Winter- und Sommermonaten zuständig.
Art. 3 - Auflistung der Risikotätigkeiten oder sog. heiklen Tätigkeiten
Im Einklang mit dem obgenannten Gesellschaftsziel, können insbesondere folgende Tätigkeiten im Abstrakten eine anzunehmende Straftat im Sinne des GVD 231/2001 darstellen:
1.    Projektierung und Bau der Seilbahnen und Skipisten, wofür ständig Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung zwecks Erlass von Genehmigungen, Erteilung von Konzessionen, Bezug öffentlicher Beiträge oder zu anderen Projektzwecken aufgenommen wird;
2.    die Gesellschaft ist mit einem eigenen EDV-System ausgestattet und zudem mit dem Liftkonsortium Dolomiti Superski für die Erstellung und Ausgabe von Skipässen vernetzt. Für den Erlass bestimmter Arten von Skipässen ist die Identifizierung des Kunden und folglich die Eingabe der entsprechenden Daten in das EDV-System erforderlich;
3.    die Gesellschaft führt einige Verkaufsstellen für die Ausgabe von Skipässen und kassiert die entsprechenden Einnahmen, manchmal auch in Form von Bargeld;
4.    die Gesellschaft erfüllt sämtliche Aufgaben im Bereich der Erstellung und Genehmigung der Bilanz mit deren Anlagen, mit entsprechenden Mitteilungen an die Gesellschafter;
5.    die Gesellschaft stellt sowohl jährlich als auch saisonal Mitarbeiter ein, deren Leistungen für die Ausführung der eigenen Unternehmenstätigkeit notwendig sind. Die Mitarbeiter führen die Instandhaltung und Montage der Liftanlagen, Transporttätigkeiten in den Sommer- und  Wintermonaten, die künstliche Beschneiung und Vorbereitung der Skipisten sowohl im Sommer als auch im Winter das Abholzen der Bäume, das Lenken von Fahrzeugen und die Nutzung der im  Sommer und Winter eingesetzten Maschinen sowie Sekretariatsarbeiten aus.
Das gegenständliche Dokument wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.3.2011 genehmigt.

Der Präsident des Verwaltungsrates
p.i. Georg Mutschlechner

 



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